Rechtsschutz |
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"Anwalt's Liebling" oder nicht - sie können in vielen Fällen helfen. Aber nicht in allen. Wie fair oder unfair manche Rechtsschutzversicherung mit dem Anwalt umgeht, finden Sie z.B. auf dem RSV-Blog berichtet. Beinahe verlässlich sind allgemeine Risikoausschlüsse, darunter ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Abwehr von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Verfolgung eigener Honorar- / Vergütungsansprüche Gerichtsverfahren in Familiensachen Verteidigung gegen Anklagen wegen vorsätzlicher Straftaten Gewerbl. Rechtsschutz / Urheberrecht Einen gesetzlichen Rahmen gegen Wildwuchs der Versicherungsbedingungen (ARB = Allgemeine Rechtsschutzbedingung) gibt es seit dem Jahr 2000 nicht mehr. |
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Beachten Sie |
Es wirkt sich aus, ob und in welcher Höhe Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben. Manche Selbstbehalte sind so hoch, dass Sie auch gleich selbst zahlen könnten statt Beiträge zu entrichten. Manche Gesellschaften verkaufen Pakete, in denen die häufigen und teuren Risiken ausgenommen sind, so das Arbeitsrecht bei vermeintlichen Gewerkschaftsmitgliedern und anderes mehr. |
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Info-Strecke „Opferrechte“
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Tel. 040 / 27 10 18 |
Tel. 040 / 25 49 50 16 |
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