(Erst-) Beratung

FAQ Allgemein

Was ist „Beratung“?

Wer einen Anwalt nach der Rechtslage fragt ("Wo steht das?"), oder sich von ihm Tipps holt ("Wie mache ich das?"), schuldet schon dafür ein Entgelt. Auf Anfrage bekommen Sie einen schriftlichen Beratungsvermerk. Der Beratungsbereich wird verlassen, wenn der Anwalt für Sie etwas regeln oder an jemanden herantreten soll – das wäre dann bereits „Geschäftsbesorgung“.

Ein Anwalt ist nach den Berufs- und Haftungsregeln verpflichtet, stets den sicheren Weg zu empfehlen, auch wenn es kürzere geben mag. Bitte verstehen Sie, dass Ihnen manche Auskünfte vielleicht nicht gefallen. Das müssen sie nicht, stimmen müssen sie. Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie anderswo schönere Ratschläge bekommen. Denn nur der Anwalt haftet für Schäden, die Sie sich im Vertrauen auf seine Auskünfte und Tipps zufügen. Diese Verlässlichkeit durch Haftung finden Sie nur beim Anwalt.

Honorar / Gebühren

(Erst-) Beratung

Anwaltsvertrag

Wertbestimmung

Prozesskostenhilfe

Strafsachen / Vergütung

Rechtsschutz

Vollmacht

Erstberatung

Manchmal reicht schon das Erstgespräch für Auskünfte und Ratschläge, mit denen sich Ihr Problem lösen lässt. Manchmal reichen die sogar aus, um Ihr Problem zu lösen. Oder Sie finden heraus, dass Ihr Problem aus mehreren Einzelfragen auf ganz verschiedenen Gebieten besteht.

Das Gesetz deckelt zugunsten von Verbrauchern die Kosten dieses Erstgesprächs auf 190,00 € zzgl. Auslagen (soweit welche anfallen) und MWSt – meist sind Sie also mit bis zu 226,10 € inkl. 19% Mehrwertsteuer dabei.



Info-Strecke „Opferrechte
Info-Strecke „Gewaltschutz
Info-Strecke „Stalking


Tel. 040 / 27 10 18
Fax 040 / 27 98 436
kanzlei[at]breubaer.de

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Rechtsanwalt
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