Wertbestimmung

FAQ Allgemein

Gegenstands-,
Streit- oder
Verfahrenswert

Das gesetzliche Honorar des Anwaltes und die Gerichtskosten bestimmen sich in Zivilsachen nach dem so genannten Gegenstandswert.

Das ist

    normalerweise der Betrag, den einer vom anderen haben will (Streitwert), oder

    eine abstrakte Größe, die das Gericht verbindlich festsetzt. Zum Beispiel im Familienverfahren – da spricht das Gesetz vom Verfahrenswertoder wenn es um die Beseitigung eines Zustands oder künftige Unterlassung geht.

    Kann man den Wert weder berechnen noch ermitteln, darf man schätzen – ausgehend von einem Regelwert von 4.000,- €, § 23 Abs. 4 RVG.

Honorar / Gebühren

(Erst-) Beratung

Anwaltsvertrag

Wertbestimmung

Prozesskostenhilfe

Strafsachen / Vergütung

Rechtsschutz

Vollmacht

Tipps

Kennen Sie den Wert Ihrer Angelegenheit, finden Sie im Netz Berechnungsprogramme für das Kostenrisiko, zum Beispiel den DAV PK-Rechner oder über RA-Info. Fragen Sie im Zweifel Ihren Anwalt / Ihre Anwältin. Bleiben Unklarheiten oder Risiken, sollten Sie eine Vergütungsvereinbarung treffen.



Info-Strecke „Opferrechte
Info-Strecke „Gewaltschutz
Info-Strecke „Stalking


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