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Stalking:
Formen und Bekämpfung

Stalking

Beschreibung

Jagen“, „Pirschen“, „Verfolgen“ - so die deutschen Bedeutungen des englischen Begriffes - haben gute und böse Seiten. Man kann sich bewundert und geschmeichelt fühlen, wenn ein anderer räumliche Nähe sucht und Komplimente, Blumen oder kleine Aufmerksamkeiten streut. Es wird aber lästig, wenn der andere ständig da ist – wer mag schon jeden Tag Kuchen essen. Wenn der Stalker wie zufällig überall auftaucht, wo man früher alleine oder mit anderen war. Sich im Hintergrund hält, aber eben da ist. Oft. Ständig. Immer.

Bedrohlich wird es, wenn man den anderen zum wiederholten Mal in einer Stunde wegschickt und er trotzdem „nur noch mal hören“ möchte, ob er jetzt vielleicht willkommen ist. Wenn er trotz eines „Nein“ nicht geht. Und Du dich selbst fragst, was der sich davon eigentlich verspricht, stets und ständig in deiner Nähe zu sein. Ob und was er unternehmen wird, um dich umzustimmen, damit du dich mit ihm beschäftigst.

Einstieg / Eskalationsleiter

Unterlassungsansprüche

Cyber-Mobbing

Arbeitsplatz

Schule / Kinder / Jugendliche


Mein Thema

Der Unterschied zwischen Gut und Böse liegt beim „Stalking“ also nicht in der Handlung des Täters, sondern auf Seiten des Empfängers. Wird das, was im Tierreich „Balzverhalten“ genannt wird, angenommen, ist alles in Ordnung – sie leben glücklich bis zur Trennung. Problematisch ist, wenn der „Stalker“ Abwehrzeichen nicht versteht, Zurückweisung nicht duldet oder sich dafür auch noch rächen will. Dann beginnt manchmal eine Spirale aus Kränkungen und Genugtuungen, die sich bis zu letaler Gewalt hochschrauben kann, wird sie nicht rechtzeitig durchbrochen – genau dafür brauchen beide Seiten manchmal Hilfe von Außen.

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Eskalationsleiter

Gegen Stalking hilft Konsequenz. Sage nicht „Nein“, wenn Du „Ja“ oder „Vielleicht“ meinst. Umgekehrt: Wenn Du „Nein“ gesagt hast, bleibe dabei. Auch wenn's schwer fällt. Benutze folgende Eskalationsleiter:

    Sage „Nein“ zu Besuchen, Anrufen, gemeinsamen Unternehmungen. Jedes Mal. Auch wenn der Köder besonders verlockend ist (z.B.: „... ich habe aber Karten für …, und weiß außer dir niemanden, der mit mir da hin gehen würde“).

    Warne vor den nächsten Schritten (s.u.). Ein einziges Mal, dann gehst Du sie ohne weitere Gnade. Informiere gleichzeitig die wichtigen Personen des eigenen Umfelds von der Entscheidung. Sonst werden sie über kurz oder lang von der anderen Seite benutzt.

    Spanne Dritte ein, dem anderen deutlich zu machen, dass Dein „Nein“ ernst und endgültig ist, und er das schlucken muss. Erst wenn das scheitert – schalte die Polizei oder einen Anwalt ein. Die Maßnahmen sind: Gefährderansprache und Abmahnung. Warne dabei vor den nächsten Schritten.

    Hole gerichtliche Hilfe, entweder eine Unterlassungsverfügung oder eine Gewaltschutz-Anordnung – je nach Intensität der Übergriffe. Warne vor einer Vollstreckung.

    Vollstrecke aus dem Unterlassungstitel. Selbst wenn die Sanktion gering ist oder nicht verhängt wird, bringt das den Täter in Erklärungsnot und Verteidigungsdruck. Warne, dass damit das Zivilrecht durch ist und es nur noch schlimmer werden kann.

    Erstatte Strafanzeige, stelle Strafantrag, beantrage jetzt – soweit vorher noch nicht möglich – eine Gewaltschutzanordnung zum Ersatz der Unterlassungsverfügung. Warne, dass die nächsten Abwehrmaßnahmen nicht mehr von Dir angestoßen werden, sondern vom Staat.

Wiederhole die Stufen der Eskalationsleiter immer wieder, bis Ruhe ist. Und denke an den ersten Schritt: „Nein“ sagen und meinen. Oder Du bist raus – und lebst glücklich bis zur Trennung.






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