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Opferrechte:
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Überblick |
Der Begriff „Opfer“ hat sich in der Rechtslehre als Begriff für den Geschädigten / die Geschädigte einer Straftat verbreitet. In diesem Sinne verwende ich ihn. Zur Abgrenzung: Auf einem Schulhof wird „Opfer“ als Schimpfwort verwendet. In der Alltags- und Nachrichtensprache sind „Opfer“ stets gestorben. Wer in Literatur und Religion ein „Opfer“ bringt, gilt als ehrenhaft – und ist meist auch tot oder schwer eingeschränkt. Das Strafgesetz (StGB) stellt für manche Schärfungen / Milderungen auf die Folgen für das „Opfer“ ab. Die Strafprozessordnung (StPO) kennt zwar einen „Täter-Opfer-Ausgleich“, spricht aber meist von der / dem „Verletzte(n)“. Soziale Hilfen und Entschädigungen gibt’s ebenfalls für „Opfer“ (OEG, BVG u.a.m.). |
Überblick |
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Gesetzgebung |
All das brachte gerade dem gefährdeten Zeugen zahlreiche Verbesserungen. Er darf offiziell Alias- oder Geschäftsanschriften verwenden statt seiner Meldeanschrift, §§ 68 ff. StPO n.F. (2004). Später wurde das Recht zur Nebenklage bei Privatklagedelikten eingeschränkt, bei anderen, mit Gewalt einhergehenden Taten wie insbesondere dem Raub nach §§ 249 ff. StGB eröffnet, sofern dies "aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, (...) geboten erscheint" (2009). Wie die Rechtsprechung den seither geltenden Auffangtatbestand des § 395 Abs. 3 StPO konturiert, bleibt abzuwarten. Bislang noch vergeblich versuchen Unternehmen, auch über dieses Einfallstor im Strafverfahren mitzumischen (→ WiSteV-Tagung 2017). Die Änderungen der §§ 140 ff., 395 ff. StPO haben das Kräfteverhältnis zwischen Verteidigung und Nebenklage deutlich verändert. Sieht ein Gericht von der Beiordnung eines Nebenklage-Vertreters ab, ist diese Entscheidung seit dem 1.09.2013 überprüfbar, § 397a II StPO. Erfahrungsgemäß ist ein Richter von Beginn an sorgfältiger, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass jemand seine Entscheidung aufhebt. Weiter ist dem Angeklagten ein Verteidiger beizuordnen, wenn auch der Nebenkläger einen braucht. Wie in dieses Spannungsfeld nun der zum 1.01.2017 etablierte psychosoziale Prozessbegleiter hineinpassen soll, wird man im Auge behalten müssen. |
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Verweise |
Weitere Information gibt's u.a. hier: Bundesweit Justizministerium (Broschüren, darunter die „Opferfibel“), Themenseite Opferschutz. Familienministerium (Publikationen, z.B. „Mehr Mut zum Reden“ u.v.a.) Weißer Ring e.V. (Publikationen, Tagungen u.a.) Fonds sex. Missbrauch, Daphne III (EU), Zwangs-Doping, Heimerziehung, Hamburg Opferschutz - Beratungsstellen u.a. (Angebot der FHH) Justizportal - Gerichte, Landesrecht, Mediation / ÖRA Weißer Ring e.V. Landesverband Hamburg |
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