Nachstellung / Stalking

Opfer-Rechte

Überblick

Seit 31.03.2007 stellt § 238 StGB „Nachstellungen“ mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren unter Strafe. Zum 10.03.2017 wurde der Tatbestand verschärft, indem es nicht mehr entscheidend auf die Folgen ankommt. Strafbar ist bereits, wenn der Täter unbefugt (*) und beharrlich (*)

    die räumliche Nähe des Opfers sucht,

    (sonst) Kontakt zum Opfer herstellt,

    unbefugt Waren / Dienstleistungen bestellt

    das Opfer, seine Familie oder Freunde bedroht

    oder eine vergleichbare Handlung vornimmt.

Ob das zu einer höheren Verurteilungsrate führt, die sich der Gesetzgeber hier wünschte, wage ich zu bezweifeln: Der Tatbestand kombiniert noch immer offene Handlungsbeschreibungen mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Strafnormen aber sollen klar und (möglichst) eindeutig sein. Das trifft auf den § 238 StGB nur zu, wenn man ihn extrem eng versteht. Anderenfalls wäre er nach Art. 103 GG wohl verfassungswidrig.

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Adhäsionsverfahren

Gewaltschutz

Nachstellung / Stalking

Nebenklage

Privatklage

Zeugenbeistand

Zweck & Abgrenzung

Wegen § 238 StGB kann die Polizei einem Opfer besser helfen. Zur Verfolgung und Verhütung von Straftaten – §§ 163 ff. StPO – hat sie weiter reichende Befugnisse als zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (Landesrecht, z.B. HambSOG), unter anderem das zur vorläufigen Festnahme.

Darüber hinaus kann die Polizei aufgrund landesrechtlicher Normen einen Platzverweis aussprechen, ja sogar ein (befristetes) Aufenthalts- oder Kontaktverbot verhängen.

Im Unterschied zu § 4 GewSchG braucht § 238 StGB keine vorangegangene, individuelle Konkretisierung (siehe Info-Strecke Gewaltschutz). Trotzdem hat sie den größeren Strafrahmen, denn auf Verstöße gegen eine Schutzanordnung steht „bloß“ Geld- oder Freiheitsstrafe bis einem Jahr. Strafbar sind die aber bereits mit der ersten Verletzungshandlung, es braucht keine Beharrlichkeit wie bei § 238 StGB.

Lesen Sie auch
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Hilfen / Links

Jedes Opfer einer Straftat kann sich ohne Ansehen von Person oder Tat an den Weißen Ring e.V. wenden und findet dort Rat und praktische Hilfe. Suchen Sie nach der für Sie zuständigen Außenstelle, rufen einfach an und erzählen Ihre Geschichte. Spezielle Angebote bietet Hamburg für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt oder von Nachstellungen / Stalking. Es gibt hier ein Notruftelefon mit der Rufnummer (040) 226 226 27. Öffentlich gefördert wird die Online-Beratung des KUB e.V. in Berlin, die sich auf Stalking spezialisiert hat.

Falls Sie schnell untertauchen müssen, wenden Sie sich direkt an die Frauenhäuser hier, weitere Kontakte finden Sie auf den Seiten der Stadt Hamburg. Anerkannte Beratungsstellen mit viel Erfahrung auf diesem Gebiet sind das Projekt Intervento (hervorgegangen u.a. aus Pro Aktiv), spezieller für Opfer sexueller Gewalt Zündfunke e.V. und Allerleirauh e.V.. Wer direkt psychologisch/therapeutische Hilfe sucht, findet sie beim Opferhilfe e.V.. oder auf „normalem“ Weg über seine Krankenversicherung.

Auf Menschen mit Migrationshintergrund spezialisiert sind in Hamburg die Beratungsstellen LÂLE und i.bera wenden, dort finden Sie Beratung in anderen als der deutschen Sprache.







Tel. 040 / 27 10 18
Fax 040 / 27 98 436
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