Anwalt?
... nicht im Familienverfahren, oder?

Gewaltschutz

Allgemein

Der Weg zur Anwältin / zum Anwalt ist ratsam, um die Chancen auf den Erlass einer Anordnung ohne vorherige mündliche Verhandlung zu verbessern. Eine Garantie gibt's nicht.

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Anwalt im Familienverfahren

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Anordnung durchsetzen


Anders als im Zivilverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, § 26 FamFG.

Im Gewaltschutz-Verfahren herrscht kein Anwaltszwang. Das Gericht soll, um beides miteinander zu verbinden, den Parteien Fragen und Nachfragen stellen, und muss von sich aus darauf hinweisen, wenn sie eine Rechtsnorm anders versteht als ein Beteiligter - § 28 FamFG.

VKH / PKH

Selbst wenn Sie sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten können – und -> Prozesskostenhilfe bekommen würden – kann das Gericht davon absehen, Ihnen einen Anwalt beizuordnen: § 78 Abs. 2 FamFG stellt nur auf den Rechtsbegriff der „Erforderlichkeit“ ab, während § 121 Abs. 2 ZPO auch berücksichtigt, ob der Verfahrensgegner anwaltlich vertreten ist (Grundsatz der Waffengleichheit).

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