[Wappen Hamburg] Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Inhaltsübersicht

Vom 14. März 1966 (GVBI. S 77)

zuletzt geändert am 1.7.1993 (GVBl. S. 149)

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 [Kurzinhalt] Inhaltsübersicht

Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
ERSTER TEIL Verordnungen zur Gefahrenabwehr
§ 1 Ermächtigung
§ 2 Geltungsdauer
ZWEITER TEIL Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 3 Aufgaben
§ 4 Verhältnismäßigkeit
§ 5 Maßnahmen mit Dauerwirkung
§ 6
§ 7 Unmittelbare Ausführung
§ 8 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
§ 9 Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen
§ 10 Maßnahmen gegen Dritte
Zweiter Abschnitt: Besondere Maßnahmen
§ 11 Vorladung
§ 12 Feststellungen der Personalien
§ 12a Platzverweisung
§ 13 Gewahrsam von Personen
§ 13a Richterliche Entscheidung
§ 13b Behandlung festgehaltener Personen
§ 13c Dauer der Freiheitsentziehung
§ 14 Sicherstellung von Sachen
§ 15 Durchsuchen von Personen
§ 15a Durchsuchen von Sachen
§ 16 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
§ 16a Verfahren beim Durchsuchen von Wohnungen
§ 16b Befugnisse bei Grenzkontrollen
DRITTER TEIL Unmittelbarer Zwang
§ 17 Anwendungsbereich
§ 18 Formen des unmittelbaren Zwangs
§ 18a Ärztliche Zwangsmaßnahmen
§ 19 Befugnis zum Gebrauch von Waffen
§ 20 Handeln auf Anordnung
§ 21 Hilfeleistung für Verletzte
§ 22 Androhung ummittelbaren Zwanges
§ 23 Fesselung von Personen
§ 24 Allgemeine Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
§ 25 Schußwaffengebrauch gegen einzelne Personen
§ 26 Schußwaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge
§ 27
§ 28
VIERTER TEIL Besondere Vollzugskräfte
§ 29 Hilfspolizisten und Feuerwehrhelfer
§ 30 Bedienstete oder Kräfte des Bundes, der Länder, Kreise und Gemeinden
§ 30a Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten des Bundes und anderer Länder
§ 30b Amtshandlungen hamburgischer Polizeivollzugsbeamter außerhalb Hamburgs
FÜNFTER TEIL Einschränkung von Grundrechten und Schlußvorschriften
§ 31 Einschränkung von Grundrechten
§ 32 Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 33 (Änderungsvorschrift)
§ 34 Fortgeltung von Verordnungen
§ 35 Inkrafttreten
Anlage zu Artikel 1 § 30a Satz 1 Nummer 5, Vereinbarung zwischen der Hansestadt Hamburg, dem Landes Schleswig-Hostein und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6

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